Kosten und Abrechnung
Die Abrechnung der Therapiesitzungen und möglicher Zusatzleistungen (z. B. Diagnostik oder schriftliche Berichte) erfolgt nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Ärzte (GOP/GOÄ).
Bei höherem Aufwand können Leistungen mit einem erhöhten Satz (bis zum 3,5-fachen) abgerechnet werden – das ist gesetzlich erlaubt.
Bitte beachten Sie: Einige private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen erstatten unter Umständen nicht alle Kosten. Es kann also sein, dass Sie einen Teil der Kosten selbst tragen müssen.
Ich unterstütze Sie gerne bei der Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle. Eine vollständige Kostenübernahme kann ich jedoch nicht garantieren.